Geeignete Nachforschungsmöglichkeiten hätte es mehrere gegeben. Diese sind im Übrigen im Formular, das die Verwalterin für Mietinteressenten verwendet, aufgeführt, nämlich die Einholung von Auskünften beim Arbeitgeber, Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung sowie beim zuständigen Betreibungsamt. Beispielsweise hätte sich die C. mit einer kurzen telefonischen Anfrage bei dem im E-Mail vom 8. Januar 2016 als Referenz angebotenen Treuhänder über die sich erst in Gründung befindenden D. AG erkundigen können.