zinse sowie die Kaution zu bezahlen. Dabei ist unter dem Stichwort Opfermitverantwortung an die möglichen und zumutbaren Nachforschungen vorliegend ein erhöhter Massstab anzusetzen, da es sich bei der Verwalterin der Wohnungseigentümerin um eine Treuhandfirma handelt, für die die Vermietung von Wohnungen zum Alltagsgeschäft gehört.