Ein rechtsvergleichender Blick nach Deutschland zeigt, dass die in der Schweiz angewendete Strafbarkeitsbeschränkung infolge Eigenverantwortung des «Opfers» in Deutschland auf harsche Ablehnung stösst. Selbst offensichtlichste Täuschungen sind in Deutschland tatbestandsmässige Täuschungshandlungen (Jürg-Beat Ackermann, in: Ackermann/Hilf [Hrsg.], Alles Betrug? – Betrug, Betrüger und Betrogene in der Strafrechtspraxis, 2014, S. 77). 43 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang