1. Gemäss Anklageschrift vom 25. Januar 2019 wird dem Beschuldigten A. vorgeworfen, am 8. Januar 2016 in einem Anmeldeformular für Mietinteressente bezüglich einer Wohnung falsche Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht und einen Betreibungsregisterauszug für die Zeit vom 1. September 2013 bis 26. Mai 2014 beigelegt zu haben, auf dem keine Betreibungen ersichtlich gewesen seien. Im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Angaben habe die C. AG mit A. einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Beschuldigte habe in der Folge weder die Kaution noch eine Mietzinsrate bezahlt und Schäden in Höhe von Fr. 1'612.00 hinterlassen.