eine Klage auf Mieterausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen) einreichen. Dieses Verfahren wurde vom Einzelrichter des Bezirksgerichts zufolge Vergleichs vom 13. Oktober 2016 gleichentags am Protokoll abgeschrieben. A. zog am 3. November 2016 aus der Wohnung aus. Gemäss Angaben der Vermieterin hatte er bis zu diesem Zeitpunkt weder die Kaution noch Mietzinse bezahlt und Schäden an der Wohnung in der Höhe von Fr. 1'612.00 verursacht (Reinigung Fr. 1'140.00, Reparaturen Fr. 472.00). 2. (…) 3. (…) 41 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang