Die B. AG, vertreten durch die C. AG, und A. schlossen am 19. Januar 2016 einen Mietvertrag für eine 4 1/2-Zimmer-Wohnung mit Autoabstellplatz und Keller ab. Der Mietzins betrug pro Monat brutto Fr. 2'410.00. Laut Vertrag war eine Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00 geschuldet, zahlbar bis Mietbeginn. Ebenfalls wurde eine «Vereinbarung zur Haustierhaltung eines Hundes» abgeschlossen. A. erhielt die Schlüssel bevor die Sicherheitsleistung bezahlt war und bezog die Wohnung gleichentags. Er bezahlte in der Folge weder Miete noch Sicherheitsleistung.