6. Betrug Prüft eine professionelle Immobilienverwalterin die in einem Antragsformular für Mietinteressenten gemachten Angaben nicht nach, obwohl diese ungewöhnlich und teils lückenhaft sind, und besteht sie auch nicht auf der Bezahlung der Kaution vor Schlüsselübergabe, scheidet Arglist beim Betrugstatbestand von Art. 146 Abs. 1 StGB aus. Erwägungen: I.