Sie habe erreichen wollen, dass die PC’s nicht gefunden würden. An der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht bekräftigte sie nochmals, dass die Computer für sie wichtig seien, da alle Bewerbungen da drauf seien. Sie sei sich momentan am Bewerben. Es wäre für sie schlimm gewesen, wenn diese Daten für längere Zeit weg gewesen wären. Diese Aussagen zeigen klar, dass es B. bei ihrer falschen Aussage gegenüber der Polizei vor allem um den Schutz ihrer eigenen Interessen, konkret ihrer Bewerbungsunterlagen, ging. Dabei handelt es sich klar um eine straflose Selbstbegünstigung, selbst wenn ihr damaliger Lebenspartner mitprofitiert hätte.