Der Beamte habe gemeint, dass die Ausstattung des Zimmers nicht zu einem älteren Mann passen würde. Erst nach diesem zufälligen Geschehnis sei beim sich zuhause befindlichen Nachbar angefragt worden. Auf diesen Bericht wird in der Folge abgestellt, wobei anzumerken ist, dass das Öffnen der Türe und Betreten des fraglichen Raums durch die Polizei in Unkenntnis darüber, wer zur Nutzung des Raumes berechtigt ist, 39 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang