So sei es nur purem Zufall zu verdanken, dass das Zimmer doch noch untersucht worden sei. Dies darum, weil ein Polizist noch nicht mitbekommen habe, dass das interessierende Zimmer nach vorerst glaubhafter Aussage nicht zu B. und ihrem damaligen Partner gehöre. Entgegen der Argumentation des Bezirksgerichts würden Aussagen der Beteiligten jeweils nicht einfach so einem Generalverdacht unterworfen. Die Klärung der Zugehörigkeit aller Räume sei gerade bei in sich verschachtelten Gebäuden wie dem vorliegend interessierenden eine sehr schwierige, wenn nicht beinahe unmögliche Aufgabe.