3. Aussage anlässlich der Hausdurchsuchung vom 13. März 2019 3.1. Die Berufungsbeklagte lässt vor Bezirksgericht ausführen, sie habe keine Ahnung gehabt, worum es gehe und sie sei darüber auch nicht orientiert worden. Von der Hausdurchsuchung sei sie unmittelbar mitbetroffen gewesen. Im Flur habe ihr Freund und Lebenspartner ihr offenbar eingeflüstert, dass der Computer verschwinde, wenn sie sage, der Raum gehöre ihnen. Auf dem Computer hätten sich ihre Bewerbungsunterlagen befunden, die sonst nirgends gespeichert gewesen seien. Die Polizei habe zunächst den Lebenspartner der Berufungsbeklagten gefragt, wem die Türe gehöre.