III. 1. In dem an das Bezirksgericht überwiesenen Strafbefehl vom 29. April 2019 wird der Beschuldigten vorgeworfen, am Mittwoch, 13. März 2019 anlässlich einer im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen A. durchgeführten Hausdurchsuchung in Appenzell, dem gemeinsamen Wohnort von ihr und A., gegenüber den Polizeibeamten eine Falschaussage betreffend Zugehörigkeit eines vom Treppenhaus aus zugänglichen Raumes gemacht und damit den Tatbestand der Begünstigung erfüllt zu haben.