5. Am 14. Juni 2019 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl an das Bezirksgericht. Mit Schreiben vom 1. Juli 2019 verzichtete RA C. vorerst auf Beweisanträge. 6. Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. erliess am 26. November 2019 folgendes Urteil: «1. B. wird vom Vorwurf der Begünstigung nach Art. 305 StGB freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von Fr. 1‘200.00 und den Untersuchungskosten von Fr. 585.30, insgesamt Fr. 1‘785.30, gehen zu Lasten des Staates.