1. Am Mittwoch, 13. März 2019, 07.00 Uhr, führte die Kantonspolizei Appenzell I.Rh. in einem Strafverfahren gegen A. am Wohnort von A. und B. in Appenzell eine Hausdurchsuchung durch. Im Laufe der Durchsuchung stellte die Kantonspolizei im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, schräg gegenüber der Wohnungstür von A. und B., eine Türe fest. A. und B. wurden auf diese Türe angesprochen, worauf beide mehrfach und mit Nachdruck verneinten, dass der betreffende Raum von ihnen genutzt werde. Sie gaben an, dass es sich dabei um das Büro eines älteren Nachbarn handle.