Es hätten sich intraoperativ aber keine Hinweise für ein traumatisch bedingtes reparatives Granulationsgewebe bzw. für eine Verletzung der den Leistenkanal bildenden Strukturen ergeben. Die Operation erfolgte jedoch erst knapp zehn Wochen nach dem Unfallereignis, weshalb es nachvollziehbar ist, dass zum Zeitpunkt der Operation kein Bluterguss mehr erkennbar war (Bericht von Dr. med. D. vom 17. Januar 2020). Zudem erscheint dem Gericht die Sorgfältigkeit und Qualität des Berichts mangelhaft: So gab Dr. med.