Bezüglich der beiden Berichte der versicherungsinternen Ärzte, Dr. E. und Dr. med. F., bestehen Indizien gegen deren Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit. Die Ausführung von Dr. E. vom 16. Dezember 2019, das Ereignis, wie es vom Beschwerdeführer beschrieben sei, könne biomechanisch keinen Leisten- oder Nabelbruch verursachen, wurde nicht nachvollziehbar begründet und vermag die Auffassung des operierenden Arztes Dr. D. vom 17. Januar 2020, es sei aufgrund der Schilderung des Ereignisses durch den Beschwerdeführer anatomisch durchaus vorstellbar, dass eine angeborene Öff-