Es steht fest, dass die Leistenhernie durch das Ausrutschen auf der Rehmilz symptomatisch, schmerzhaft und manifest geworden ist. Auch weist der diagnostizierte Bluterguss in der Leiste mit Schmerzen auf eine traumatische Entstehung des Leistenbruchs hin. Der Leistenbruch ist folglich im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Ereignis vom 12. Oktober 2019 unfallkausal.