D., welcher den Beschwerdeführer am 20. Dezember 2019 operierte, stellte bei seiner ersten Untersuchung des Beschwerdeführers vom 15. November 2019 fest, dass posttraumatisch wahrscheinlich eine Inguinalhernie auf der linken Seite vorliege, welche sich sehr gut tasten und unter Schmerzen auch reponieren lasse. Dr. med. D. erachtete den Leistenbruch als zum Unfallhergang vom 12. Oktober 2019 kausal.