Die Symptome der Leistenhernie und somit die Schmerzen traten unverzüglich auf, gelang es doch dem Beschwerdeführer nicht mehr, das erlegte Reh den Hang hochzutragen. Wäre dieses Unfallereignis wochentags bzw. an einem Arbeitstag erfolgt, wäre er wohl mindestens mehrstündig arbeitsunfähig gewesen, zumal er am Montag, als er bei der Arbeit erschienen ist, trotz Schmerzmitteln anhaltende Schmerzen gehabt habe und dann bis zum Arzttermin nicht zur Arbeit ge- 24 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang