Beim Hinauftragen habe er Schmerzen gespürt und das Reh einem Kollegen zum Bergen gegeben. Diese am 25. November 2019 erfolgten Aussagen präzisierten die früheren und kürzeren Angaben anlässlich der Unfallmeldung vom 15. November 2019, wonach er auf der Jagd mit seiner Jagdgruppe ein Reh geschossen habe und er beim anschliessenden Ausweiden auf einem Organ, das neben dem Reh gelegen habe, ausgerutscht sei und dabei ein Reissen am Bauchansatz gespürt habe. Diese präzisen und widerspruchsfreien Angaben erscheinen dem Gericht glaubhaft.