Zu dieser sei es aber nicht gekommen, ebenso hätten keine ungewöhnlichen Lastenverhältnisse vorgelegen. Die Grätschbewegung seien mit dem rechten Bein erfolgt, festgestellt worden sei aber eine linksseitige Hernie. Diese Region sei jedoch durch die Bewegung nicht wesentlich gestresst worden. Hätte eine ereignisbedingte Inguinalhernie vorgelegen, wären anlässlich der Operation zudem Schäden sichtbar gewesen (narbige Veränderungen, reparatives Granulationsgewebe), was nicht der Fall gewesen sei. Für eine unfallunabhängige Leistenhernie spreche auch das den Samenstrang begleitende grosse präperitoneale Lipom.