bezüglich der Leistenzerrung erreicht gewesen. Die linke Leiste habe wegen der vorbestehenden Inguinalhernie wehgetan, sei aber durch den Bewegungsablauf nicht gestresst worden. Hingegen sei durch die Bewegung mit dem rechten Bein die rechte Leiste überbeansprucht worden mit der Folge der beschriebenen Hämatome. Dass die Hernien nicht auf den Unfall zurückgeführt werden könnten, begründe er in nachvollziehbarer Weise wie folgt: Sowohl im Bereich des Penis wie auch beim Hodensack seien Hämatome festgestellt worden.