Dr. med. B. F. komme in seinem Aktengutachten vom 17. Juni 2020 zum Schluss, dass durch das Ereignis eine Zerrung des rechten Leistenbandes mit wahrscheinlich kleiner Partialruptur perisymphysärer Weichteile, Partialruptur der geraden Bauchmuskulatur nicht ausgeschlossen, als unfallbedingt angesehen werden könne, nicht aber die unfallunabhängig bestehende Bauchwandschwäche mit Umbilikalhernie, indirekter Inguinalhernie links und das Lipom an der Stirn. Spätestens zum Zeitpunkt der Konsultation vom 15. November 2019 sei der Status quo ante/sine bezüglich der Leistenzerrung erreicht gewesen.