sondern es sei zu fragen, ob das Herumliegen und das Rutschen auf Eingeweiden eines geschossenen Rehs als im Bereich des alltäglichen/üblichen beim Jagen betrachtet werden könne. Die Beschwerdegegnerin habe diese Frage offengelassen, nachdem eine Gesundheitsschädigung im Körperinnern vorgelegen habe, die erfahrungsgemäss auch als Folge einer Krankheit angesehen werden könne und zudem kein heftiges Ereignis vorgelegen habe. Die Vorlage an den beratenden Arzt Dr. E. habe ergeben, dass eine Zerrung der Leiste links als unfallkausal angesehen werden könne, nicht jedoch der zu operierende Leistenbruch und der Nabelbruch.