Der Beschwerdeführer habe sich sodann vor das Reh gekniet und ihm die Füsse zusammengebunden. Anschliessend sei er nach dieser Schilderung mit dem linken Knie auf dem Boden verblieben, habe mit dem rechten Fuss aufstehen wollen und sei auf der Milz ausgerutscht. Dabei habe er einen Längsschritt nach hinten gemacht und ein Reissen bis zum Bauchnabel verspürt. In der dritten Version auf dem Stick habe ebenfalls der Kollege das Reh ausgeweidet. Die Beine des Rehs habe der Beschwerdeführer zusammengebunden und sei mit dem rechten Bein beim Aufstehen nach hinten gerutscht und habe dabei ein Reissen verspürt.