Sie würden auch nicht alleine stehen, sondern es würden verschiedene Beweismittel hinzukommen, die das Ausrutschen als grundsätzlich tauglichen Unfallhergang im Sinne eines exogenen Elements qualifizierten. So seien beim Unfall auch Zeugen zugegen gewesen und der operierende Arzt Dr. D. habe sich dahingehend geäussert, dass es anatomisch durchaus vor- 20 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang stellbar sei, dass eine angeborene kleine Öffnung der Bauchdecke durch den vom Beschwerdeführer erlebten Unfallhergang grösser werde und so ein Leistenbruch entstehe.