dies habe sein Bruder übernehmen müssen. Die Schmerzen seien sofort eingetreten. Der Beschwerdeführer hätte sodann in der Nacht von Sonntag auf Montag weiter Schmerzen gehabt, weswegen er aber nicht gleich den Arbeitgeber angerufen und sich krankgemeldet und sofort einen Arzttermin vereinbart habe, sondern zunächst auf die Selbstmedikation mit Schmerzmitteln zurückgegriffen habe. Als er am Montag bei der Arbeit erschienen sei, hätte er Schwierigkeiten gehabt, normal zu gehen, und dazu anhaltende Schmerzen. Es sei ihm seitens des Vorgesetzten nahegelegt worden, nach Hause zu gehen und einen Arzttermin zu vereinbaren.