In sachverhaltlicher Hinsicht ergebe sich aus der Einsprache noch eine neue Version, indem geschildert werde, der Einsprecher habe den Rehbock von 18 kg in vornübergebeugter Position mit beiden Händen in geneigtem Gelände gehalten, als er auf der Milz 19 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang