Ihr beratender Arzt Dr. E. habe den Leistenbruch links nicht als unfallkausal erachtet. So seien ein traumatischer Leisten- oder Bauchnabelbruch absolute Raritäten und nur bei Traumen denkbar, die zu einer erheblichen und unkontrollierten Druckerhöhung des Bauchraumes führten, wie zum Beispiel bei Überrolltraumen durch ein Fahrzeug oder ähnliches. Ein Ereignis, wie vom Einsprecher beschrieben, könne biomechanisch keinen Leisten- oder Nabelbruch verursachen. Mit dieser medizinischen Meinung stehe Dr. E. im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichts in seinem Entscheid 8C_601/2007 vom 10. Januar 2008.