Dies heisst aber noch nicht, dass bereits ein Stellenwechsel medizinisch angezeigt war. Dazu wäre wohl der weitere Verlauf abzuwarten gewesen, was aber durch die 4 Tage später erfolgte Kündigung verunmöglicht wurde. Danach stellte sich die Frage eines medizinisch indizierten Stellenwechsels überhaupt nicht mehr. Im Ergebnis ist daher der Schlussfolgerung der Beschwerdegegnerin zuzustimmen, dass eine eindeutige ärztliche Empfehlung zur sofortigen Kündigung vorliegend fehlte.