durchaus erwartet werden, dass er den Gesundheitszustand einschätzen kann und gegebenenfalls eine Überweisung an einen spezialisierten Facharzt vornehmen würde, wenn dies notwendig wäre. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, an der fachlichen Einschätzung von Dr. C. zu zweifeln. Hingegen ist der Beschwerdegegnerin zuzustimmen, dass dem Bericht von Dr. C. vom 12. Dezember 2019 nicht eindeutig entnommen werden kann, dass eine sofortige Kündigung notwendig gewesen wäre. Gemäss dem Bericht von Dr. C. vom 7. Oktober 2019 empfahl er damals lediglich eine Schonung und Entspannung.