Die Frage, ob die Wiederaufnahme bzw. Weiterführung der Arbeitstätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber zumutbar sei, verneinte Dr. C.. Er führte dazu an, dass der Beschwerdeführer eine ungute Stimmung am Arbeitsplatz angegeben habe. Es werde jegliche Leistung von ihm schlecht gemacht. Der Vorgesetzte zeige keine Einsicht. Der Appetit habe sich vermindert, er sei zusehends dünnhäutig und schlafe schlecht. Auf die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein Arbeitsplatzwechsel empfohlen werde, antwortete Dr. C. mit Nein. Weitere Unterlagen, insbesondere medizinischer Art, zur Frage der Zumutbarkeit sind in den Akten nicht vorhanden.