Daraus ergibt sich als Diagnose eine depressive Verstimmung, Differentialdiagnose Burnout. Weiter führt Dr. C. aus, dass sich der Beschwerdeführer erstmals am 26. September 2019 bei ihm vorgestellt habe und über Probleme am Arbeitsplatz gesprochen habe. Als Therapiemassnahmen seien Schonung und Entspannung angezeigt. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis findet sich in den Akten der ärztliche Bericht von Dr. C. vom 12. Dezember 2019, in welchem er die Fragen der Beschwerdegegnerin beantwortet. Die Frage, ob die Wiederaufnahme bzw. Weiterführung der Arbeitstätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber zumutbar sei, verneinte Dr. C..