Ein Bericht von Dr. C., der bescheinige, dass dem Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen habe geraten werden müssen, sofort zu kündigen, liege nicht vor. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit des Verbleibs am Arbeitsplatz sei ein strenger Massstab anzuwenden. Ein schlechtes Arbeitsklima reiche nicht aus, ebenso wenig, dass jemand am Arbeitsplatz für seine Leistungen kritisiert werde.