2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, dass der Beschwerdeführer in einer Kaderfunktion gearbeitet habe. Es dürfe von einem Mitarbeiter in dieser Gehalts- und Funktionsstufe durchaus erwartet werden, dass er sich auf Geschäftsreisen begebe. Die Geschäftsreisen seien auch im Arbeitsvertrag unter Punkt «Erfüllungsort» vermerkt sowie im Stellenprofil Produktmanager. In Kaderfunktionen sei es üblich, dass die Arbeitsstunden nicht mehr kontrolliert würden. 50 Stunden-Wochen und mehr seien nicht selten.