Er sei verzweifelt und hoffnungslos gewesen. Der seit Monaten schwelende Konflikt am Arbeitsplatz habe schliesslich zusammen mit der Überarbeitung und Übermüdung zu einem Burnout geführt. Der Beschwerdeführer habe sich am 26. September 2019 erstmals in ärztliche Behandlung gegeben. Dr. C. schrieb ihn zu 100% arbeitsunfähig. Als dem Beschwerdeführer bewusst geworden sei, dass er krank sei, das Familienleben enorm leide und er ärztliche Hilfe benötige, habe er auch den Entschluss gefasst, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dem Beschwerdeführer sei es danach bald besser gegangen.