Diese Änderungskündigung sei mit einer Lohnreduktion von Fr. 2'000.00 und der Abgabe des Dienstfahrzeugs verbunden gewesen. Obwohl die Lohnreduktion massiv gewesen sei und ihn das Arbeitsverhältnis immer mehr belastet habe, habe er den neuen Vertrag angenommen. Die Restrukturierung sei per 1. September 2019 umgesetzt worden. Aufgrund der Kündigungsfrist von zwei Monaten habe er weiterhin den alten Lohn erhalten. Die Restrukturierung habe nicht die gewünschte Verbesserung gebracht. Der Beschwerdeführer sei seit August 2019 in einem schlechten gesundheitlichen Zustand gewesen. Er sei verzweifelt und hoffnungslos gewesen.