schwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse des Kantons Appenzell I.Rh. (folgend: Beschwerdegegnerin) vom 5. März 2020 und stellte das Rechtsbegehren, der Einspracheentscheid sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei in der Anspruchsberechtigung nicht einzustellen. (…) III.