Die Arbeitgeberin habe dazu in ihrer Stellungnahme angegeben, ihr sei kein Mobbing oder psychische Probleme bekannt gewesen. Der Aufgabe als Head of Business sei der Arbeitnehmer nicht gewachsen gewesen und ihm sei daher die Stelle als Produktmanager angeboten worden. Der Arbeitslosenkasse liege das detaillierte Arztzeugnis bezüglich Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen vor. Dem Bericht von Dr. C. könne entnommen werden, dass A. erstmals am 26. September 2019 in ärztlicher Behandlung gewesen sei und er von diesem Zeitpunkt bis zum 30. November 2019 zu 100% arbeitsunfähig gewesen sei.