4. Am 7. Februar 2020 verfügte die Arbeitslosenkasse 31 Einstelltage ab 2. Dezember 2019. Als Begründung führte sie an, dass A. das Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst habe. Er habe beim Antrag mehrere Kündigungsgründe wie Mobbing, üble Nachrede am Arbeitsplatz, Schutz der eigenen Gesundheit, Wahrung der Arbeitsfähigkeit sowie Funktion als Familienvater und Ehemann angeführt. Die Arbeitgeberin habe dazu in ihrer Stellungnahme angegeben, ihr sei kein Mobbing oder psychische Probleme bekannt gewesen.