1. A. trat am 1. Dezember 2017 eine Anstellung bei der B. AG als Assistent des Geschäftsbereichsleiters mit einem Monatslohn von Fr. 9'000.00 an. Bei Vertragsunterzeichnung im August 2017 war vorgesehen, dass er ab Juni 2018 eine Kaderposition erhalten solle mit einem Lohn von Fr. 11'000.00. So trat A. am 1. Juni 2018 vereinbarungsgemäss die Geschäftsbereichsleitung an. Per 1. Oktober 2019 übernahm A. schliesslich bei der B. AG eine Stelle als Produktmanager zum Lohn von Fr. 9'000.00. 2. Mit Schreiben vom 30. September 2019 kündigte A. das Arbeitsverhältnis per 30. November 2019.