(…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Entscheid K 1-2020 vom 18. August 2020 13 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 3. AVIG-Beschwerde (Einstelltage) Wer ohne entschuldbare Gründe eine zumutbare Arbeitsstelle ohne Zusicherung einer neuen gekündigt hat, hat die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet. Er ist in der Anspruchsberechtigung wegen schweren Verschuldens einzustellen (Art. 30 AVIG, Art. 45 Abs. 4 lit. a AVIV). Erwägungen: I.