3.5. Vorliegend haben die Parteien die zu zahlende Summe mit einem gerichtlichen Vergleich bereits geregelt, vorausgesetzt das Gericht kommt zum Schluss, dass überhaupt ein Invaliditätskapital auszuzahlen ist. Die Vorinstanz hat die Zahlung des Invaliditätskapitals zu Recht gestützt auf das ABI-Gutachten vom 6. Juli 2006 bejaht. Damit ist das die Fälligkeit auslösende Ereignis mit dem ABI-Gutachten eingetreten. Die nachträglich einvernehmlich bestimmte Höhe des in diesem Fall zu zahlenden Kapitals ist dabei unerheblich, auch wenn sich die Höhe wohl an späteren medizinischen Unterlagen bemisst.