Spätestens am 26. September 2006 verfügte die Berufungsklägerin über das ABI-Gutachten und somit über die medizinischen Feststellungen für die Berechnung des Invaliditätskapitals. Damit wäre spätestens ab diesem Zeitpunkt – zumindest ein Teilbetrag für eine 30%ige Invalidität – fällig gewesen.