2.7. Zusammenfassend ist der Schluss der Vorinstanz, dass innert fünf Jahren ab dem ersten Unfalltag eine anspruchsbegründende Invalidität eingetreten ist, zutreffend. Damit ist gemäss Ziff. 2 der gerichtlichen Vereinbarung der Parteien vom 26. Juni 2019 das vereinbarte Invaliditätskapital von Fr. 175'000.00 zu bezahlen.