7.1.6 der AVB das Invaliditätskapital für den 25% nicht übersteigenden Teil aufgrund der einfachen Versicherungssumme bemessen wird. Bei einer 25% übersteigenden Invalidität wird der übersteigende Anteil anhand einer erhöhten Versicherungssumme berechnet. Dies zeigt insgesamt klar, dass jeder festgestellte Invaliditätsgrad zur Auszahlung eines entsprechenden Invaliditätskapitals berechtigt.