Dem Fragekatalog im Gutachten kann entnommen werden, dass die Fragen 7.1.10.1 und 7.1.10.2 betreffend Integritätseinbusse vom Orthopäden und Neurologen beantwortet wurden (entsprechend der Notiz am Rand mit «O» und «N»). Die orthopädische Beurteilung der körperlichen Integrität spricht von einer weiteren Behandelbarkeit der Beschwerden, sodass nicht von einer dauerhaften Beeinträchtigung ausgegangen werden könne. Hingegen besteht aufgrund der neurologischen Beurteilung eine dauerhafte Beeinträchtigung von 20% bei der körperlichen Integrität und 10% der geistigen Integrität.