2.5. Die Parteien haben vor erster Instanz einen Vergleich über die Höhe des Invaliditätskapitals geschlossen, sofern das Gericht zum Schluss kommt, dass gemäss Ziff. 7.1.1. der AVB ein Invaliditätskapital geschuldet ist. Somit ist es vorliegend irrelevant, ob allenfalls später eine höhere Invalidität festgestellt wurde oder nicht. Einzig zu klären ist die Frage, ob innert fünf Jahren ab dem Unfalldatum eine voraussichtlich lebenslängliche Invalidität eingetreten ist oder nicht.