2.4. Tritt als Folge eines Unfalls innert fünf Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, eine voraussichtlich lebenslängliche Invalidität ein, so zahlt die B. AG gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) das Invaliditätskapital aus. Dieses wird bestimmt nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Versicherungssumme und der gewählten Leistungsart. 10 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang