Lumbovertebralsyndrom. Weiter führt der Gutachter aus, dass in jeder Arbeitstätigkeit mindestens eine Beeinträchtigung von 50% bestehe, welche sich aus dem hohen Beschwerdeniveau, dem erhöhten Erholungsbedarf, der reduzierten Belastbarkeit und dem vermehrten Kontrollbedarf der eigenen Leistung ergibt. Es sei von einer bleibenden Beeinträchtigung auszugehen.